Rationale
Die Wahrnehmung der
elektrischen Eigenaktivität des Herzens und die Abgabe elektrischer
Stimulationsimpulse an das Herz stellen die grundlegenden Aufgaben des
Herzschrittmachers dar.
Wichtiges Kriterium
für die Wahrnehmung des intrakardialen Signals ist die Signalamplitude. Ist die
Signalamplitude zu niedrig, können Störsignale, z. B. von der
Skelettmuskulatur, fälschlicherweise als Eigenaktivität des Herzens gedeutet
werden und zu einer unerwünschten Ausschaltung des Stimulationsimpulses
führen. Anzustreben ist daher eine hohe Wahrnehmungsschwelle, die eine hohe
Signalamplitude voraussetzt.
Fischer und Ritter (1997) unterscheiden zwischen optimalen
und akzeptablen Werten (nach mehreren Platzierungsversuchen). Optimal in diesem
Sinne ist für die P-Welle im Vorhof >= 3 mV, akzeptabel >= 2 mV. Optimal
für die R-Amplitude im Ventrikel ist demzufolge >= 10 mV, akzeptabel >= 6
mV (Spitze-Spitze = Peak to Peak).
Die Fachgruppe Herzschrittmacher hat in Anlehnung an die
gültigen Empfehlungen (Markewitz et
al. 1994) anzustrebende Grenzbereiche der intrakardialen
Signalamplituden von >= 1,5 mV bei Vorhofelektroden und >= 4 mV bei
Ventrikelsonden festgelegt. Für Sondenrevisionsoperationen gelten die gleichen
Werte wie für Erstimplantationen. Ziel ist es, möglichst oft diese Grenzwerte
zu überschreiten.
Stand 15.03.2009